Standortbestimmung - Was ist für Sie notwendig?

Seit dem 01.01.2011 haben sich die Beurteilungskriterien für Fahreignung an vielen Stellen geändert. Waren früher z.B. bei allen Alkoholauffälligkeiten Leberwerte zum Nachweis eines kontrollierten Alkoholkonsums ausreichend, so fordern die Kriterien heute auch mehrere CDT-Wertbestimmungen. Waren früher Leberwerte auch für den Nachweis einer Alkoholabstinenz ausreichend, so fordert man heute entsprechende Nachweise über forensisch gesicherte ETG-Kontrollprogramme. Dies gilt auch für den Begriff des Alkoholverzichts. WAS PASST ABER IN MEINEM FALL? Soll ich nun CDT- und GGT-Werte bringen oder muss ich an einem ETG-Kontrollprogramm teilnehmen? Reicht der Nachweis von 3 oder aber 6 oder 12 Monate aus?

Ebenso schwierig iFragest die Bestimmung bei Drogenauffälligkeiten. War früher mit der Ausnahme des Cannabiskonsumenten fast immer eine einjährige Drogenfreiheit nachzuweisen, so muss heute zunächst zwischen einer Drogengefährdung, einer Fortgeschrittenen Drogenproblematik oder einer Drogenabhängigkeit unterschieden werden, bevor entsprechende verbindliche Fristen festgelegt werden können. WAS TRAF ABER IN MEINEM FALL ZU?

In einem ausführlichen Beratungsgespräch könnte man diese Dinge abklären. Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an unserem BASIS-SEMINAR und einer abschließenden Einzelberatung, um Ihnen selbst auch die Möglichkeit zu geben, nach zahlreichen wichtigen Informationen und einer Phase der "Standortbestimmung" die, für SIE richtige Entscheidung zu finden. Wir möchten Sie nicht einfach in eine Schablone pressen!

Termine Basis-Seminar