Ethik

Pädagogik und Therapie werden als zwei voneinander fachlich-substanziell unabhängige Teile eines beides übergreifenden Rehabilitationskonzepts aufgefasst. Sie dürfen nicht vermischt, müssen aber koordiniert werden. Vermischungen lenken von der therapeutischen oder therapeutisch zu erarbeitenden intrinsischen Motivation ab und gefährden dadurch zugleich eine erfolgreiche Anpassung an diagnostische Kriterien (z.B. MPU-Beurteilungskriterien), die eine solche nicht opportunistische Motivation fordern.

Die Kooperation soll die Kongruenz zwischen psycho-sozial sanierender therapeutischer und an diagnostischen Kriterien orientierter pädagogischer Rehabilitation sicherstellen. Inkongruenzen lösen - gleich wie Vermischungen - innerseelische Konflikte aus, die, verstärkt durch negative diagnostische Folgen, Rehabilitationsziele konterkarieren. Die Kongruenz von heilkundlich orientierter Therapie und diagnostisch fokussierter Pädagogik setzt dagegen die berechtigten Erwartungen der MPU und des Gerichts um: Die Beweggründe für die Therapie müssen - zwar nicht unbedingt zum Therapiebeginn, aber auf jeden Fall durch ihre therapeutische Aufarbeitung - nicht opportunistisch intrinsisch sein, das therapeutisch Erarbeitete muss aber auch zu den verkehrsdiagnostischen Anforderungsprofilen passen, und der Betroffene sollte darauf vorbereitet sein, entsprechend zu argumentieren. Die "Belohnung" für die Einlösung der Erwartungen der MPU oder des Gerichts ist die Rückerstattung von Mobilitätsrechten. Da Mobilität eine sehr hohe Stelle in der Werteskala unserer sozialen Gemeinschaft besetzt, ist eine Anerkennung der Therapiebemühungen durch soziale Institutionen ein hochwirksames therapeutisches Reinforcement. Dieses stabilisiert den Therapieerfolg in allen Lebensbereichen und deshalb auch hinsichtlich des zukünftigen Fahrverhaltens. Die Kooperation von A und B soll den von beiden betreuten Kunden/Klienten das Vertrauen geben, dass ihre engagierte therapeutische Aufarbeitung von Lebensproblemen, durch eine kompetente Verkehrspädagogik passgenau mit den Kriterien der ihnen bevorstehenden Beurteilung der Fahreignung abgestimmt, ihnen den größten und umfassendsten Handlungserfolg garantiert.

Berufsethische Verpflichtung:
A und B verpflichten sich mit diesem Vertrag, ihren Kunden/Klienten zu helfen, ihre berechtigten Interessen so und nur so durchzusetzen, dass dadurch auch die berechtigten Interessen der sozialen Gemeinschaft und der für ihre Durchsetzung zuständigen Institutionen gewahrt werden. Die Kunden/Klienten sind durch das Ziel motiviert, ihre Fahrerlaubnisprobleme zu bereinigen. Die soziale Gemeinschaft kommt ihrem Ziel entgegen, fordert jedoch Nachweise für die Ungefährlichkeit ihrer Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr. Der Straßenverkehr ist einer der Bewährungsbereiche für psycho-sozial gesundes Selbstmanagement. Gravierende Verkehrsauffälligkeiten sind deshalb Symptome eines sanierungsbedürftigen defizitären Selbstmanagements. Obwohl dieses Sanierungsbedürfnis objektiv gegeben ist, ist es subjektiv dem Betroffenen oft nicht bewusst. Sein Bewusstsein ist auf die Schadensfolge seiner Defizite fokussiert und setzt sich deshalb nicht mit ihren Ursachen auseinander. Erst eine Auseinandersetzung mit den Ursachen kann ihm jedoch sein Bedürfnis nach zukünftiger Schadensvermeidung durch Ursachenbereinigung bewusst machen. Dieses Bedürfnis kann er deshalb oft noch nicht in den Auftrag mit einbringen, den er A und B explizit gibt. A und B betrachten es als wesentlichen Teil ihrer berufsethischen Verpflichtung, auch den vom Kunden/Klienten bei der Auftragsgabe wegen seiner Behinderung durch Bewusstseinsbarrieren noch nicht explizit formulierbaren und deshalb aus nur vertragsrechtlich-formaler Sicht irrelevanten Teil ihres Auftrags mitzuerfüllen. Sie lösen dadurch zugleich ihre berufsethische Verpflichtung ein, die sich gegenüber der sozialen Gemeinschaft und deren Prüfinstitutionen auferlegt haben: A und B definieren für ihr jeweiliges Selbstverständnis und für ihre Kooperation ihre beruflichen Identitäten als verkehrspädagogische bzw. verkehrstherapeutische Sozialarbeit mit dem Ziel, dem Individuum so zu helfen, dass damit auch dem sozialen Ganzen geholfen ist.