§70 FeV für drogenauffällige Fahrer
Kurse nach §70 Fev für drogenauffällige Kraftfahrer sind seit Jahren eine anerkannte Möglichkeit, motivierten und einsichtigen Menschen mit bereits vorhandener Problemeinsicht weiter zu helfen. Absolventen dieser Kurse brauchen sich danach nicht mehr einer MPU zu stellen.Der Kurs ist für drogenauffällige Kraftfahrer, die von ihrer Verkehrsbehörde die Zustimmung bekommen haben, an einer Nachschulung teilzunehmen (nach einer entsprechenden MPU-Empfehlung).
Der Kurs besteht aus 4 Terminen einschließlich des Abschlussgesprächs, in dem auch die Bescheinigung ausgehändigt wird (insgesamt 14 Stunden) und einem Screening in den 8 Wochen bis zum Abschluss des Kurses. Ferner findet ein Nachsorgetermin statt.
Die Kurse werden in zahlreichen Städten angeboten. Wer es bequem haben will, geht dorthin, wo es am nächsten ist. Wer es ganz eilig hat, braucht meist nur wenige Tage zu warten, wenn er dafür etwas weiter fährt.