§36, 43 Besonderes Aufbauseminar
Die Fahrerlaubnisbehörde hat ein "Besonderes Aufbauseminar nach § 36 FeV" angeordnet weil Sie in der Probezeit wegen Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aufgefallen sind?
Oder haben Sie nach einer Fahrt unter Drogen oder Alkohol im Verkehrszentralregister Punkte angesammelt und möchten diese mit einem "Besonderen Aufbauseminar nach § 43 FeV" abbauen? Bis einschließlich 8 Punkte können Sie Ihren Punktestand um 4 Punkte, bis einschließlich 13 Punkte noch um 2 Punkte freiwillig reduzieren. Ab 14 Punkten werden Sie an diesem Seminar teilnehmen müssen, erhalten jedoch keinen Punktebazug. ALSO- handeln Sie rechtzeitig. Durch unseren Kurs "Kompetenz-Light", der aus einer Eingangsberatung und drei Gruppensitzungen besteht, kommen Sie Ihrem Ziel näher!
Seminarorte und Termine erfahren Sie unter der Rufnummer 05321 - 685 678.