§70 FeV für alkoholauffällige Fahrer

AlkoholKurse nach §70 Fev für alkoholauffällige Kraftfahrer, sind seit Jahren eine anerkannte Möglichkeit, motivierten und einsichtigen Menschen mit bereits vorhandener Problemeinsicht weiter zu helfen. Absolventen dieser Kurse brauchen sich danach nicht mehr einer MPU zu stellen.

Der Kurs ist für alkoholauffällige Kraftfahrer, die von ihrer Verkehrsbehörde die Zustimmung bekommen haben, an einer Nachschulung teilzunehmen (nach einer entsprechenden MPU-Empfehlung).

Die meisten Kurse bestehen aus 4 Terminen, insgesamt 16 Stunden. Die Teilnahmebescheinigung wird bei einigen Anbietern schon im Abschlussgespräch ausgehändigt, damit Sie der Behörde schnell die Teilnahme nachweisen können und somit auch schnell wieder im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind.

Da es verschiedene Anbieter für die Kurse gibt, braucht man meist nur wenige Tage zu warten, wenn man dafür etwas weiter fährt.

In Bayern und Baden-Württemberg empfehlen wir den Kurs Modell SCHALK 70. Nähere Informationen zu diesem Kurs finden Sie bei unserem Kooperationspartner IDRAS gGmbH auf den Seiten der IDRAS.

Termine für München und Heilbronn finden Sie unter SCHALK70.